COVID-19-Informationen 

4. JULI 2024 

AKTUELLE EMPFEHLUNGEN DER ÖSTERREICHISCHEN KREBSHILFE FÜR KREBSPATIENT:INNEN 

 

Aufgrund der leicht steigenden Zahlen von COVID-19-Infektionen im Sommer 2024 veröffentlicht die Österreichische Krebshilfe nachstehende Empfehlungen: 

Die Auffrischungsimpfung wird Krebspatient:innen und ihren Angehörigen grundsätzlich empfohlen. Die COVID-19 Auffrischungsimpfung mit dem der aktuellen Mutation angepassten Impfstoff wird für Herbst 2024 erwartet.

Die Entscheidung, ob eine rasche Auffrischungsimpfung mit dem bestehenden Impfstoff sinnvoll ist oder „erst“ mit dem für den Herbst erwarteten angepassten Impfstoff, soll in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Patientin/Patient und behandelnder Ärztin/behandelndem Arzt unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden. Experten gehen davon aus, dass der aktuelle Impfstoff auch bei der Virusvariante KP.2 einen Schutz bietet.

Schutzmaßnahmen für Krebspatient:innen, die aktuell eine medikamentöse Tumortherapie erhalten (ausgenommen ausschließlich antihormonelle Therapie)

Aufgrund der steigenden Zahlen werden die bekannten Schutzmaßnahmen (Abstand halten, das Tragen einer FFP2-Maske und Hände waschen) beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, weiterhin empfohlen. Die Dringlichkeit der Schutzmaßnahmen sind vom Immunstatus der Patientin/des Patienten abhängig und sind mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. dem Ärzteteam im Spital zu besprechen.

 

Allgemeine Empfehlungen zur COVID-19-Impfung:

-  Mindestabstand zur Impfung

Bei aufrechter immunsuppressiver Krebstherapie sollte ein Mindestabstand von 2 Wochen zur Covid-19-Impfung berücksichtigt werden. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung. Patient:innen, die unter Therapie mit AntiCD20-Antikörpern (wie Rituximab und Ofatumumab) stehen oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation wird, wenn möglich, ein Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen. 

- Patient:innen mit malignen hämatologischen Erkrankungen

Die Impfung wird ins besonders Patient:innen mit malignen hämatologischen Erkrankungen empfohlen, v.a. akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom sowie Patient:innen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer <5 Jahre beträgt, sowie Patient:innen unter aktueller systemischer Therapie (davon ausgenommen Patient:innen mit ausschließlich antihormoneller Monotherapie).

- Bei Patient:innen mit bekannten Allergien/schweren allergischen Reaktionen

gegenüber der ersten COVID19 Impfdosis, Impfstoffbestandteilen wie z. B. gegen Polyethylenglycol (PEG) ist Vorsicht geboten (Kontraindikation). Hier muss das Risiko einer schweren Nebenwirkung sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen werden. Allergien gegen z.B. Pollen, Insektengift, Lebensmittel, Latex etc. stellen keine Kontraindikation dar. Wenn vorhanden sollte ein Allergiepass zur Impfung mitgebracht werden. Die Impfung sollte nur unter ärztlicher Aufsicht mit entsprechenden Begleitmaßnahmen erfolgen, damit man im Falle eines allergischen Schocks umgehend reagieren kann. Weitere Informationen unter https://www.pei.de/DE/newsroom/positionen/covid-19-impfstoffe/stellungnahme-allergiker.html;jsessionid=920B8AF16D9F6742736BC5575BE21DE7.intranet231?nn=169730

- Antikörper/Titerüberprüfung vor Impfung

Es gibt keinen immunologischen Test, der den Schutz sicher nachweist. Eine Impferfolgsüberprüfung wird derzeit nicht empfohlen, weil noch kein Schutzkorrelat definiert ist. In Einzelfällen (z.B. bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit des Patienten oder der Patientin auf eine Impfung) kann eine zweimalige Antikörperbestimmung (Vorwert/Nachwert 4 Wochen nach 2. Impfung) mit einem validierten Antikörpertest Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben.


27. OKTOBER 2022

REAKTIVIERUNG DER RISIKOVERORDNUNG FÜR HOCHRISIKOPATIENTINNEN UND PATIENTEN 

 

Die Corona-bedingte Freistellungsregelung für Risikogruppen, die per Ende Juni ausgelaufen ist und über den Juli ausgesetzt worden war, gilt nun wieder – und zwar bis Ende Dezember 2022, wie Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher sowie Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch bekanntgaben. Begründet wurde die Maßnahme mit dem "anhaltenden Infektionsrisiko für Risikogruppen am Arbeitsplatz" (Quelle: derStandard, 27.10.2022).

Dies gilt u.a. (wie gehabt) für:

* Krebspatient:innen, die in den letzten 6 Monaten eine Krebstherapie erhielten (Chemo-, Strahlen, Biologika)

* und alle metastasierten Patient:innen (unabhängig davon, ob sie in aufrechter Therapie sind).  

Die Dienstfreistellung komme nur im äußersten Fall zur Anwendung und diene als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Dort, wo die berufliche Tätigkeit im Homeoffice erledigt werden kann und eine Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin nachgegangen werden. Die Kosten für die Freistellung werden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber den Angaben zufolge zu 100 Prozent ersetzt.


23. SEPtember 2022

4. impfung für krebspatient:innen empfohlen, zusätzlicher schutz durch tragen der ffp2-Maske in innenräumen

 

In einer Presseaussendung präsentiert die Forschungsgruppe der Medizinische Universität Wien neue Ergebnisse zur Wirksamkeit der 4. Impfung für Krebspatient:innen.

„Wir empfehlen die zeitnahe Viertimpfung für die besonders vulnerable Gruppe von Menschen mit Krebserkrankungen. Zudem sind unsere Patient:innen weiterhin auf den Schutz durch eine verantwortungsbewusste Gesellschaft sowie Maßnahmen wie Isolation von Infizierten und Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen angewiesen. Nicht zuletzt können auch leichte Verläufe von COVID-19 zu Verschiebungen von dringend notwendigen Krebstherapien führen, was die Prognose der Krebserkrankung verschlechtern kann“, betont Studienleiter Matthias Preusser vor dem Hintergrund von immer mehr außer Kraft gesetzten Corona-Regeln.

Lesen Sie hier die gesamte Presseinformation.


12. April 2022

Einhaltung von Schutzmaßnahmen und die Entwicklung von an Virusvarianten angepassten Impfstoffen für Betroffene wichtig

 

Für KrebspatientInnen stellt Covid-19 aufgrund ihres oftmals therapie- oder erkrankungsbedingt geschwächten Immunsystems ein besonderes Risiko dar, weshalb die Impfung für sie von großer Bedeutung ist. Nun zeigt eine aktuelle Studie unter der Leitung der MedUni Wien, dass es aufgrund von Omikron zu einer steigenden Zahl von Durchbruchsinfektionen bei Menschen mit einer Krebserkrankungkommt, insbesondere während sich diese einer Krebstherapieunterziehen. Darum ist die Einhaltung von Schutzmaßnahmen und die Entwicklung von an Virusvarianten angepassten Impfstoffen für Betroffene wichtig, betonen die ForscherInnen der Studie, die im renommierten Journal Cancer Cell publiziert wurde.

Insgesamt wurden in der Studie 3.959 PatientInnen untersucht, welche am Universitätsklinikum AKH Wien und am Krankenhaus Franz Tappeiner in Meran (Italien) aufgrund einer Krebserkrankung in Behandlung sind oder waren. 85 Prozent der PatientInnen hatten zumindest eine Impfung mit einem der in der EU der zugelassenen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 erhalten. Zwischen Februar 2020 und Februar 2022 hatten sich insgesamt 950 der 3.959 Krebspatient:innen (24 Prozent) mit SARS-CoV-2 infiziert. Wie die Forschungen zeigen, ist die Zahl der Durchbruchsinfektionen mit dem Auftreten der Omikron-Variante im Jänner 2022 deutlich angestiegen: 70 Prozent der infizierten Patient:innen waren geimpft. Damit hat sich das Risiko eines Impfdurchbruchs für Krebspatient:innen durch Omikron gegenüber der zwischen Oktober und Dezember vorherrschenden Delta-Variante verdreifacht. Dabei waren Durchbruchsinfektionen deutlich häufiger bei jenen Betroffenen zu verzeichnen, die sich gerade einer systemischen Behandlung unterzogen, als bei jenen ohne laufende Krebstherapie.

Um die Gründe für die höhere Rate an Durchbruchsinfektionen durch Omikron im Vergleich zu Delta zu erhalten, untersuchten die Forscher:innen u. a. die Konzentration von schützenden Antikörpern im Blut in Stichproben von 78 Krebspatient:innen und 25 gesunden Personen. Auffällig sowohl bei Menschen mit soliden Tumoren als auch mit Blutkrebs war eine stark reduzierte Hemmung der Omikron-Variante durch spezifische Impfantikörper. Deutlich festzustellen war aber auch der Trend zu kürzeren Krankenhausaufenthalten von geimpften gegenüber ungeimpften PatientInnen. Außerdem machten die Durchbruchsinfektionen nur in seltenen Fällen intensivmedizinische Behandlung nötig.

Schutzmaßnahmen für Krebspatient:Innen weiterhin wichtig

„Die steigenden Raten von Durchbruchsinfektionen und Krankenhauseinweisungen von geimpften Krebspatient:innen in Zusammenhang mit Omikron unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen nicht nur zur wirksamen Bekämpfung der laufenden Pandemie, sondern auch zur Vorbereitung auf das mögliche Auftreten weiterer Sars-CoV-2-Varianten. An die jeweilige Sars-Cov-2-Variante angepasste Impfstoffe könnten helfen, Krebspatient:innen besser zu schützen und die lebenserhaltende Krebsbehandlung während der Pandemie aufrechtzuerhalten“, betont Matthias Preusser, Leiter der Klinischen Abteilung für Onkologie der Universitätsklinik für Innere Medizin I von MedUni Wien und AKH Wien.

Als Studienleiter hat Preusser die Untersuchung in Kooperation mit der Hämato-Onkologischen Tagesklinik am Krankenhaus Franz Tappeiner in Meran (Italien), dem Zentrum für Pathophysiologie, Infektiologie und Immunologie der MedUni Wien, dem Klinischen Institut für Labormedizin sowie der Klinischen Abteilung für Infektionen und Tropenmedizin (Universitätsklinik für Innere Medizin I) der MedUni Wien, der Abteilung für Artificial Intelligence and Human Interfaces and Intelligent Data Analytics Lab Salzburg der Universität Salzburg und der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Klagenfurt durchgeführt.


10. FEBRUAR 2022

KLARE EMPFEHLUNG FÜR DIE COVID-19-IMPFUNG FÜR KREBSPATIENT:innen 

Am 7.2.2022 wurde die Verordnung zum Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 verabschiedet. Diese hat leider für große Verwunderung und auch Empörung bei Krebspatient:innen, Ärzt:innen und der Krebshilfe geführt. Durch die Verordnung werden weit mehr als die Hälfte aller Krebspatient:Innen in Österreich von der Impfpflicht ausgenommen, obwohl es von allen nationalen und internationalen onkologischen Fachgesellschaften die klare Empfehlung an fast alle Krebspatient:innen gibt, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Hintergrund der Ausnahme im Verordnungstext sind (vermutlich) legistische bzw. juristische Gründe und nicht medizinische Gründe. Die medizinischen Fachexpert:innen der Österreichischen Krebshilfe empfehlen Ihnen daher auch weiterhin, sich in Absprache mit ihrem betreuenden Ärzteteam impfen zu lassen. Denn Studien zeigen eindeutig, dass die allermeisten Krebspatient:innen selbst unter einer laufenden Tumortherapie eine ausreichende Immunantwort entwickeln und somit ihr Risiko senken, eine schwere COVID-19 Infektion zu erleiden. Das Risiko einer reduzierten Immunantwort aufgrund einer Immundefizienz ist keine Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung, sondern die Indikation zur intensivierten Impfung ggf. einschließlich laborchemischer Überwachung von Immunparametern. Und selbst wenn vereinzelt kein Impfansprechen erzielt werden kann, so schadet die Impfung keinesfalls. Es gibt nur sehr wenige Krebspatient:innen, denen eine Impfung nicht empfohlen wird. Dazu gehören beispielsweise Patient:innen in den ersten Monaten nach einer Stammzelltransplantation. Die Österreichische Krebshilfe hat den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, den medizinisch nicht nachvollziehbaren Verordnungstext (nachstehende Ausnahmegründe) dringend zu überarbeiten.

Gemäß Verordnung vom 7.2.2022 sind derzeit folgende Krebspatient:innen von der Impfpflicht ausgenommen: 

  • Wenn in den vergangenen 6 Monaten eine Chemo-, Biologika- (monoklonale Antikörper) oder Strahlentherapie erfolgte
  • Menschen mit einer metastasierten Krebserkrankung
  • wenn keine ausreichende Immunantwort zu erwarten ist (z.B. nach Knochenmark-, Stammzellen oder Organtransplantationen)
  • Menschen in andauernder Kortisontherapie
  • bei Immunsuppression oder
  • anderen Therapien mit bestimmten Medikamenten

Bestätigungen dafür dürfen von einer fachlich geeigneten Ambulanz für die dort behandelten Patient:innen sowie den jeweils örtlich zuständigen Amts- und Epidemieärzt:innen ausgestellt werden.


8. November 2021

3. Stich für KrebsPatient:innen:

Die aktuellen Daten zu den Covid-19-Infektionen zeigen, dass die bisher durchgeführten Impfungen sicher sind und schwerwiegende Krankheitsverläufe verhindert haben. Neue Erkenntnisse zum Impfansprechen und Wirkdauer der Impfung haben aktuell jedoch zu zwei wichtigen Änderungen der Nationalen Impfempfehlungen geführt.

Zum einen gibt es zunehmend Hinweise, dass das Impfansprechen bei manchen Menschen, insbesondere mit einem geschwächten Immunsystem, durch eine zeitnahe zusätzliche Impfdosis (3. Impfung) verbessert werden kann. Dazu gehören auch Patienten mit bestimmten Krebserkrankungen. Mehr noch, in den letzten Monaten haben wir gelernt, dass der Impfschutz im Laufe von mehreren Monaten auch bei vollständiger Erstimpfung abnehmen kann.

Daher gibt es jetzt seitens des Nationalen Impfgremiums die dringliche Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung bei Krebspatienten 4 Monate nach Vollimmunisierung mit Vektor-Impfstoff bzw. 6 Monate nach Vollimmunisierung mit mRNA-Impfstoffen. Diese Empfehlung wird auch von der Österreichischen Krebshilfe befürwortet.

Wir ersuchen alle Krebspatienten, sich mit Ihrem betreuenden Hausarzt oder den zuständigen Impfstellen  für eine baldige Auffrischungsimpfung in Verbindung zu setzen.


31. august 2021

Impf-Appell zum Schutz von Hochrisiko-Patient:innen:

 

"Impf-Appell zum Schutz von Krebs-Hochrisikopatient*innen" - zum Pressetext

12. Jänner 2021

Empfehlungen für KrebsPatient:innen zur covid-19impfung:

In den bisherigen Studien zu den COVID-19 Impfungen waren nur KrebspatientInnen ohne laufende oder kürzlich stattgefundene Chemotherapie eingeschlossen. Bis es neue Daten / Erkenntnisse / Impf-Empfehlungen / Leitlinien gibt, veröffentlicht die Österreichische Krebshilfe basierend auf den Empfehlungen der Deutschen und Österreichische Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie sowie der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (12.1.2021) nachstehende Empfehlungen für KrebspatientInnen. 

  • Die COVID-19 Schutzimpfung wird KrebspatientInnen und ihren Angehörigen grundsätzlich empfohlen.

Die Entscheidung über die Impfung und über den Zeitpunkt der Impfung soll immer in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Patient/in und behandelndem Arzt/behandelnder Ärztin unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden. Bisheriger Studien zur Wirksamkeit und der Nebenwirkungen bei Impfungen während oder nach Krebserkrankungen zeigten, dass die Schutzwirkung einer Impfung bei KrebspatientInnen, die unter einer immunmodulierenden Therapie stehen, reduziertsein kann.

  • Beibehaltung der Schutzmaßnahmen

Die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, das Tragen einer FFP2-Maske und Hände waschen müssen trotz einer Covid-19-Impfung weiterhin eingehalten werden.

  • Mindestabstand zur Impfung

Bei aufrechter immunsuppressiver Krebstherapie sollte ein Mindestabstand von 2 Wochen zur Covid-19-Impfung berücksichtigt werden. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung. PatientInnen, die unter Therapie mit AntiCD20-Antikörpern (wie Rituximab und Ofatumumab) stehen oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation wird ein  Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen. 

  • Vorsicht bei Kortison im Zusammenhang mit der Covid-19-Schutzimpfung

Der Einsatz von höher dosiertem Kortison zur antiemetischen Therapie (gegen Erbrechen) wird im Zusammenhang mit der Verabreichung der Covid-19-Impfung aktuell kritisch hinterfragt. Kortison sollte in Verbindung mit der Krebstherapie und im Hinblick auf die Covid-19-Schutzimpfung nur bei hoher Emetogenität (hohem Risiko für Erbrechen und Übelkeit) eingesetzt werden, allenfalls auch eine möglichst niedrige Dosierung gewählt werden .

  • PatientInnen mit malignen hämatologischen Erkrankungen

Die Impfung wird insbesonders PatientInnen mit malignen hämatologischen Erkrankungen empfohlen, v.a. akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom sowie PatientInnen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer <5 Jahre beträgt, sowie PatientInnen unter aktueller systemischer Therapie (davon ausgenommen PatientInnen mit ausschließlich antihormoneller Monotherapie).

  •  Bei PatientInnen mit bekannten Allergien/schweren allergischen Reaktionen

gegenüber der ersten COVID19 Impfdosis, Impfstoffbestandteilen wie z. B. gegen Polyethylenglycol (PEG) ist Vorsicht geboten (Kontraindikation). Hier muss das Risiko einer schweren Nebenwirkung sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen werden. Allergien gegen z.B. Pollen, Insektengift,  Lebensmittel, Latex etc. stellen keine Kontraindikation dar. Wenn vorhanden sollte ein Allergiepass zur Impfung mitgebracht werden. Die Impfung sollte nur unter ärztlicher Aufsicht mit entsprechenden Begleitmaßnahmen erfolgen, damit man im Falle eines allergischen Schocks umgehend reagieren kann. Weitere Informationen unter https://www.pei.de/DE/newsroom/positionen/covid-19-impfstoffe/stellungnahme-allergiker.html;jsessionid=920B8AF16D9F6742736BC5575BE21DE7.intranet231?nn=169730

  •  Antikörper/Titerüberprüfung vor Impfung

Es gibt keinen immunologischen Test, der den Schutz sicher nachweist. Eine Impferfolgsüberprüfung wird derzeit nicht empfohlen, weil noch kein Schutzkorrelat definiert ist. In Einzelfällen (z.B. bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit des Patienten oder der Patientin auf eine Impfung) kann eine zweimalige Antikörperbestimmung (Vorwert/Nachwert 4 Wochen nach 2. Impfung) mit

einem validierten Antikörpertest Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben.

  • Die bisher zugelassenen Impfstoffe werden intramuskulär appliziert.

Eine subkutane Applikation kann die Wirksamkeit beeinträchtigen.

  • Anmeldung zur Impfung

Die Priorisierung von KrebspatientInnen basiert auf den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums bzw. des Gesundheitsministeriums. Die Organisation der Durchführung der Impfung obliegt den Bundesländern. Gemäß Information des Gesundheitsministeriums vom 13.1.2021 soll der Impfstoff für diese Personengruppen in eigenen Impfstellen (beispielsweise in Krankenanstalten oder in Kooperation mit Gemeinden) bereitgestellt werden. Was bedauerlicherweise noch fehlt, ist die Information, wie wann und wo sich diese Hochrisikogruppe anmelden kann.

 

Für weitere Fragen zur COVID-19-Impfung:

https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/coronavirus-infektion-covid-19-bei-patienten-mit-blut-und-krebserkrankungen/@@guideline/html/index.html

https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Haeufig-gestellte-Fragen.html

 

Rückfragen:

Bei Rückfragen zu Anmeldung und Durchführung der COVID-19 Schutzimpfung,
wenden Sie sich bitte an die Krebshilfe in Ihrem Bundesland!