Erbschaftsspende

Ihr letzter Wille schenkt Hoffnung!

Gutes tun über den Tod hinaus können Sie mit einem Vermächtnis oder Testament zu Gunsten der Österreichischen Krebshilfe: Damit schenken Sie Hoffnung und uns die Möglichkeit, unsere Leistungen langfristig zu garantieren. Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Betroffenen helfen, Forschung fördern oder Informationsarbeit leisten sollen! Ihr letzter Wille wird mit Sicherheit erfüllt.

Wichtige Informationen zu Ihrem Testament

Immer wieder werden wir gefragt, wie derartige Verfügungen auch korrekt getroffen werden können. Aus diesem Grund haben wir in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Rechtsanwaltskammer die wesentlichsten Informationen zusammengefaßt:

Muss ich ein Testament oder ein Vermächtnis zugunsten der Österreichischen Krebshilfe durch einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen?

Nicht unbedingt. Ihr Testament ist auch dann gültig, wenn Sie es selbst schreiben. Aber die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt ist anzuraten und kostet nur eine geringe Gebühr. Und so sind Sie sicher, dass Ihr Wille nicht verlorengeht.

Kann man ein Testament nachher noch ändern?

Jederzeit. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Änderungen vorzunehmen. Am besten tun Sie das handschriftlich und hinterlegen die Neufassung beim Rechtsanwalt.

Kann ich der Österreichischen Krebshilfe mein gesamtes Vermögen vermachen?

Im Prinzip schon - nur die Ansprüche Ihrer nächsten Anverwandten (Gatte/Gattin, Kinder etc) - sind mit Pflichtanteilen gesetzlich festgelegt.

Ist es möglich, den Verwendungszweck des Geldes festzulegen?

Auch das ist kein Problem. Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Forschung fördern, Vorsorgemaßnahmen setzen oder Betroffenen helfen sollen! Ihr letzter Wille wird mit Sicherheit erfüllt.

Wie steht es mit Sachwerten und Immobilien?

Die Österreichische Krebshilfe ist für jede Unterstützung dankbar. Sachwerte oder Immobilien werden unter strengster Kontrolle zum höchsten Preis verkauft und das Geld dann in Ihrem Sinne investiert.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Österreichische Rechtsanwaltskammer in Ihrem Bundesland wenden:

Österreichische Rechtsanwaltskammer Burgenland, 
e-mail: rak.bgld[at]aon.at

Österreichische Rechtsanwaltskammer Kärnten, 
e-mail: kammer[at]rechtsanwaelte-kaernten.at 

Österreichische Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, 
e-mail: office(at)raknoe.at

Österreichische Rechtsanwaltskammer Oberösterreich, 
e-mail: office@ooerak.or.at

Österreichische Rechtsanwaltskammer Salzburg, 
e-mail: info@srak.at  

Österreichische Rechtsanwaltskammer Steiermark, 
e-mail: office[at]rakstmk.at

Österreichische Rechtsanwaltskammer Tirol, 
e-mail: office[at]tiroler-rak.at

Österreichische Rechtsanwaltskammer Vorarlberg, 
e-mail: kammer[at]rechtsanwaelte-vorarlberg.at

Österreichische Rechtsanwaltskammer Wien, 
e-mail: office(at)rakwien.at

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Sie möchten mehr über unsere Arbeit erfahren und warum wir auf Ihre Unterstützung angewiesen sind? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! 

Unsere Geschäftsführerinnen Doris Kiefhaber & Martina Löwe stehen Ihnen dazu jederzeit persönlich zur Verfügung: Tel. 01/7966450

Initiative "Vergissmeinnicht"

Die Österreichische Krebshilfe ist Partnerin der Initiative "Vergissmeinnicht", die Ihnen umfassende Erstinformationen zu gemeinnützigem Vererben und zu einem Testament für den guten Zweck bietet – immer sachlich und neutral.

Auf der Website der Initiative "Vergissmeinnicht" finden Sie viele wichtige Informationen aktuell und aus erster Hand. So auch ein Erklärvideo zum Gemeinnützigen Testament.
 

Spendenkoordination

Weitere Informationen

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Monika Dvoracek 
Spendenkoordination

Tel. 01/796 64 50-20
E-Mail: dvoracek[at]krebshilfe.net


Spendenkonto

PSK-BLZ: 60000
KontoNr.: 2.046.000

IBAN: AT85 6000 0000 0204 6000 
BIC: BAWAATWW

 

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